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Zeitarbeit ist Integrations- und Flexibilitätsfaktor

…“Zeitarbeit ist und bleibt ein wichtiger Integrationsfaktor für Schwervermittelbare in den deutschen Arbeitsmarkt und trägt damit wesentlich zur Entlastung der deutschen Sozialsysteme bei.“ Gerade bei einer stabilen Konjunktur steige wieder die Tendenz der Einsatzbetriebe, Mitarbeiter zu übernehmen oder gleich selbst einzustellen. Neben diesen Effekten bestehe jedoch die Kernfunktion der Zeitarbeit in der Schaffung von Flexibilität für die Wirtschaft. Mit dieser Flexibilität trage die Zeitarbeit maßgeblich zur Standortsicherung vieler Unternehmen in Deutschland bei. Insgesamt wurde es aber auch für die Zeitarbeitbranche in Verlauf des Jahres immer schwieriger, geeignete Mitarbeiter zu finden…. Die Zeitarbeit hat somit in Deutschland immer noch erhebliches Wachstumspotenzial, auch ohne dass dadurch Stammbelegschaften in relevantem Umfang verdrängt würden…

Quelle: BD, 24. Jahrg., August 2008

 

Regulärer Arbeitsvertrag

Wer bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet, hat auch einen regulären Arbeitsvertrag mit dieser Firma und nicht mit dem Unternehmen, an das der Zeitarbeitnehmer „ausgeliehen“ wird. Dieser Arbeitsvertrag zwischen Mitarbeiter und Zeitarbeitsfirma muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Vertrag kann ebenso wie bei klassischen Beschäftigungsverhältnissen befristet oder unbefristet sein.

Das ausgehandelte Gehalt muss die Zeitarbeitsfirma dem Beschäftigten auch dann weiterzahlen, wenn es keine Einsätze beim Kunden gibt, der Angestellte also unbeschäftigt bleibt. Zeitarbeitsfirmen bieten sozial geschützte Arbeitsverhältnisse. Die soziale Absicherung ist genauso gewährleistet wie für jeden anderen Arbeitnehmer.

Quelle: ZDF.de – Artikelseite, 04.05.2007, WISO, Lichtblick am Arbeitsmarkt

 

Zeitarbeit ist Teil des e r s t e n Arbeitsmarkts!

So seh´ ich das (Kommentar von Peter Gröger)

Über Zeitarbeit in den ersten Arbeitsmarkt – wie soll das denn gehen? Zeitarbeit ist Teil des ersten Arbeitsmarkts!

Seit Zeitarbeit (namentlich im Zuge der faktischen Zwangstarifierung) bei der Politik in Mode gekommen ist und dabei auch gern der sogenannte „Klebeeffekt“ angeführt wird, hört oder sieht man immer wieder die Floskel, Zeitarbeit biete – als Sprungbrett – die Möglichkeit, in den „ersten“ Arbeitsmarkt zu gelangen. Das aber würde ja bedeuten, Zeitarbeit sei dem „zweiten“ Arbeitsmarkt zuzurechnen.

Was unterscheidet denn den „ersten“ vom „zweiten“ Arbeitsmarkt? Macht man sich in verschiedenen Nachschlagewerken schlau, so sind die Erläuterungen, die man dort findet, zwar nicht wortgleich, aber sinngemäß sagen sie übereinstimmend alle dasselbe aus: Der „erste“ Arbeitsmarkt ist der „normale“ Arbeitsmarkt. Hier treffen Angebot und Nachfrage nach menschlicher Arbeitsleistung zusammen. Arbeitsverhältnisse kommen ohne Maßnahmen der aktiven Beschäftigungspolitik zustande. Auf dem „zweiten“ Arbeitsmarkt hingegen werden Arbeitsplätze oder Beschäftigungsverhältnisse mithilfe von öffentlichen Fördermitteln geschaffen oder erhalten.

Also: Wer direkt oder indirekt behauptet, Zeitarbeit gehöre zum „zweiten“ Arbeitsmarkt, hat wohl schlicht und ergreifend keine Ahnung, was Zeitarbeit ist.

Zeitarbeitunternehmen sind Arbeitgeber wie alle anderen auch. (Dass es dieses Hinweises immer noch bedarf, kommt einem so vor, als müsse man immer noch erklären, dass die Erde keine Scheibe ist.) Zeitarbeit bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern interessante und abwechslungsreiche Dauerarbeitsplätze, sichere Beschäftigungsmöglichkeiten mit vollem arbeits- und sozialrechtlichem Schutz. Diese Arbeitsplätze zeichnen sich zudem durch ein Plus an Zeitsouveränität, sammelbaren Berufserfahrungen und verschiedenen Möglichkeiten des Wiedereinstiegs und Wechsels aus. Das sind zusätzliche Chancen, die andere Arbeitsverhältnisse (in der Regel) nicht bieten.

Demzufolge kann man mit Fug und Recht behaupten: Zeitarbeit gehört ohne jede Frage in den Arbeitsmarkt „eins“. Gäbe es einen solchen, müsste man sie sogar dem Arbeitsmarkt „eins plus“ zurechnen. – So seh´ ich das.

Herzlichst Ihr Peter Gröger

Quelle: AIP, 12. Jahrg., Nr. 7/8, Juli/August 2007